Auskunft nach Artikel 15 DSGVO anfordern und durchsetzen
Wie du deine gespeicherten Daten bei allen Auskunfteien abfragst, welche Fristen gelten und was du tust, wenn keine oder eine unvollständige Antwort kommt.
Du liest eine Anzeige, in der „aktuelle Bonitätsauskunft“ steht, und merkst: Du weißt überhaupt nicht, was über dich gespeichert ist. Nicht ungefähr. Gar nicht.
Dabei hast du ein Recht darauf, das nichts kostet und für jedes Unternehmen gilt, das Daten über dich verarbeitet. Es steht in Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Die meisten kennen es nur als „SCHUFA-Datenkopie“ — dabei reicht es viel weiter, und genau das macht es bei der Wohnungssuche so nützlich.

Worum es bei diesem Recht wirklich geht
Artikel 15 gibt dir zwei Dinge. Erstens die Auskunft: Welche Daten hat die Stelle über dich, woher stammen sie, an wen wurden sie weitergegeben, wie lange werden sie gespeichert? Zweitens eine Kopie dieser Daten. Die erste Kopie ist kostenlos.
Du musst nicht begründen, warum du fragst. Du musst kein Formular des Unternehmens benutzen. Eine formlose Nachricht reicht, solange klar ist, wer du bist und was du willst.
Wichtig ist der Unterschied zur Bewerbungsmappe: Diese Auskunft ist ein Werkzeug für dich, nicht automatisch ein Dokument für den Vermieter. Welches Papier in die Mappe gehört, steht in Datenkopie oder BonitätsCheck. Hier geht es darum, dass du erst einmal selbst siehst, worüber gesprochen wird.
An wen du den Antrag schickst
Der häufigste Fehler: Alle schreiben nur die SCHUFA an. Die ist aber nur eine von mehreren Stellen, die Daten über deine Zahlungsfähigkeit halten — und nicht immer die, die dem Vermieter angezeigt wird.
- Die großen Auskunfteien: SCHUFA, Creditreform Boniversum, CRIF, infoscore Consumer Data, Regis24.
- Jedes Inkassounternehmen, von dem du je Post hattest. Dort steht, worauf sich eine Forderung stützt.
- Der Mobilfunkanbieter, der Versandhändler, die Bank — also alle, die Daten an Auskunfteien melden.
- Die Hausverwaltung, bei der du dich beworben hast. Wie das dort abläuft, steht in Auskunft beim Vermieter verlangen.
Schreib die Auskunfteien alle am selben Tag an. Sonst hast du nach vier Wochen ein Teilbild und fängst wieder von vorn an.
So sieht ein Antrag aus, der nicht ignoriert wird
Kurz, klar, nachweisbar. Mehr braucht es nicht. Diese Bausteine gehören hinein:

- Betreff: Antrag auf Auskunft und Kopie nach Artikel 15 DSGVO.
- Voller Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und alle Anschriften der letzten Jahre. Ohne die Voradressen findet dich keine Auskunftei zuverlässig.
- Ein Satz zur Sache: Du bittest um Auskunft über alle zu deiner Person gespeicherten Daten und um eine Kopie nach Artikel 15 Absatz 3.
- Die Bitte, auch Herkunft der Daten, Empfänger und Speicherdauer zu nennen.
- Datum, Unterschrift, und einen Nachweis, dass du es abgeschickt hast.
Ein Ausweisnachweis darf verlangt werden, wenn ernsthafte Zweifel an deiner Identität bestehen. Leg dann eine Kopie bei, auf der alles geschwärzt ist, was nicht zur Identifizierung gebraucht wird. Welche Felder das sind, steht in Ausweiskopie für die Bewerbung.
Wie lange die Antwort dauern darf
Die Regel lautet: unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang. Ist der Fall aufwendig oder liegen viele Anträge vor, darf die Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden. Dann muss dich die Stelle aber innerhalb des ersten Monats informieren und die Verzögerung begründen.

Praktisch heißt das für deine Planung: Rechne mit zwei bis vier Wochen, im Zweifel länger. Wer erst dann anfragt, wenn eine Besichtigung ansteht, kommt zu spät. Stell den Antrag, bevor du das erste Exposé öffnest.
Eine Auskunft, die du erst nach der zehnten Absage anforderst, kann dir bestenfalls erklären, was schiefgelaufen ist. Eine, die vorher da liegt, kann es verhindern.
Wenn die Antwort dünn ist oder gar nicht kommt
Beides kommt vor. Typische Fälle und was dann hilft:
| Was passiert | Was du tust |
|---|---|
| Es kommt gar nichts | Nach Ablauf des Monats schriftlich erinnern, kurze Nachfrist setzen, Nachweis aufheben |
| Du bekommst nur einen Score, keine Daten | Nachhaken und ausdrücklich die Kopie nach Absatz 3 sowie Herkunft und Empfänger verlangen |
| Man verweist auf ein kostenpflichtiges Produkt | Klarstellen, dass du keine Bestellung aufgibst, sondern ein Auskunftsrecht ausübst |
| Es fehlen Seiten oder ein Abschnitt bricht ab | Fehlende Seiten benennen und erneut anfordern, mit Hinweis auf die Unvollständigkeit |
Hilft das nicht, kannst du dich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Das ist kostenlos und formlos möglich. Welche Behörde zuständig ist, richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens; für deinen eigenen Wohnsitz gibt es ebenfalls eine Stelle, die weiterleitet.
Was mir dabei von der anderen Seite auffällt
Ich sortiere seit über zwanzig Jahren Bewerbungen. Was mir immer wieder begegnet: Leute entschuldigen sich bei der Übergabe für einen Eintrag, den es gar nicht mehr gibt. Sie erinnern sich an eine Mahnung von damals und gehen davon aus, dass sie noch drinsteht.
Umgekehrt sehe ich Auskünfte mit einem Eintrag, von dem der Bewerber sichtlich zum ersten Mal erfährt — meistens ein alter Vertrag an einer alten Adresse. Beide Situationen kosten Wohnungen. Beide lassen sich mit einem Brief und vier Wochen Geduld vorher klären.
Wenn du die Bewerbung insgesamt so aufbauen willst, dass solche Überraschungen gar nicht erst entstehen, findest du den kompletten Ablauf mit Vorlagen im Kurs.
Dein Fahrplan für die nächsten zwei Wochen
- Heute: Liste aller Adressen der letzten Jahre schreiben.
- Heute: Anträge an die fünf großen Auskunfteien abschicken, jeweils mit Versandnachweis.
- Diese Woche: Inkassoschreiben und alte Verträge zusammensuchen, die du noch im Kopf hast.
- Nach vier Wochen: Wer nicht geantwortet hat, bekommt eine Erinnerung.
- Wenn alles da ist: Einträge nach Art und Datum sortieren und mit den Löschfristen abgleichen.
Kurz zusammengefasst
Artikel 15 gibt dir Auskunft und eine kostenlose Kopie deiner Daten — bei jedem Unternehmen, nicht nur bei der SCHUFA. Der Antrag ist formlos, braucht keine Begründung und sollte immer deine alten Anschriften enthalten. Die Antwort muss innerhalb eines Monats kommen, in Ausnahmefällen später, dann aber mit Nachricht an dich. Bleibt sie aus oder ist sie unvollständig, erinnerst du schriftlich und kannst dich an die Datenschutzaufsicht wenden. Der wichtigste Punkt ist der Zeitpunkt: Stell die Anträge, bevor die Suche losgeht, nicht mitten in der Bewerbungsphase.
Dieser Text beschreibt allgemeine Abläufe und Regeln. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt oder von einer Verbraucherzentrale prüfen.
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- Was ein Vermieter in deiner SCHUFA nicht sieht
- Die SCHUFA bei der Wohnungssuche: was der Vermieter wirklich sieht
- Die kostenlose SCHUFA-Datenkopie anfordern: Schritt für Schritt
- Wie viele Gehaltsabrechnungen will der Vermieter sehen?
- Die Drittel-Regel: wie viel Miete traut dir ein Vermieter zu?
- Welche Auskunftei der Vermieter im Hintergrund abfragt