Mietvertrag

Wann die Miete fällig ist und was der Vertrag regelt

Dritter Werktag, Dauerauftrag, Lastschrift, Verzug: Was im Mietvertrag zur Zahlung steht und wie du es so aufsetzt, dass nie etwas schiefgeht.

Von Christian Gottschling, Immobilienmakler in Essen · Aktualisiert am 27.09.2026

Der Dauerauftrag steht auf den Ersten. Die Miete geht raus, alles gut. Bis der Erste auf einen Samstag fällt, das Geld am Montag ankommt und im Briefkasten eine Mahnung liegt — mit Mahngebühr.

Über Mietzahlung denkt niemand nach, solange sie läuft. Dabei steht im Vertrag ziemlich genau, wann gezahlt sein muss und was passiert, wenn es nicht klappt. Zwei Absätze, die man einmal im Leben liest und danach nie wieder braucht — wenn man sie richtig umsetzt.

Smartphone mit Überweisungsformular für die Miete, daneben der Mietvertrag mit der Fälligkeit
Ein Dauerauftrag Ende des Vormonats erspart dir jede Diskussion über Werktage.

Der dritte Werktag, und was daran wichtig ist

Die übliche Regel lautet: Die Miete wird im Voraus gezahlt, spätestens bis zum dritten Werktag des Monats. Das steht so im Gesetz und in fast jedem Vertrag.

Wandkalender mit markiertem Monatsanfang als Stichtag für die Fälligkeit der Miete
Es zählen Werktage. Fällt der Erste aufs Wochenende, verschiebt sich der Stichtag.

Zwei Feinheiten dazu. Erstens: Es geht um Werktage, nicht um Kalendertage. Fällt der Monatsanfang auf ein Wochenende, verschiebt sich der Stichtag entsprechend. Zweitens: Der Samstag zählt in diesem Zusammenhang üblicherweise nicht als Werktag, sodass du in der Praxis etwas mehr Luft hast, als die Zahl drei vermuten lässt.

Manche Verträge nennen stattdessen „bis zum Dritten“ oder „bis zum Fünften“. Sieh nach, was bei dir steht, und richte deinen Zahlungsrhythmus danach aus.

Was rechtzeitig bedeutet

Hier liegt ein verbreitetes Missverständnis. Für die Rechtzeitigkeit kommt es darauf an, dass du deine Zahlung rechtzeitig auf den Weg bringst — nicht darauf, an welchem Tag sie beim Vermieter ankommt. Vorausgesetzt natürlich, dein Konto ist gedeckt.

Trotzdem: Verlass dich nicht darauf, dass diese Feinheit im Ernstfall der Grund ist, aus dem du recht bekommst. Der praktische Rat ist banal und wirkt: Leg den Dauerauftrag auf den 27. oder 28. des Vormonats. Dann ist das Geld am Ersten da, egal wie die Feiertage liegen, und niemand schreibt dir eine Mahnung.

Der Dauerauftrag und das häufigste Missgeschick

Bei einer Mieterhöhung oder einer angepassten Betriebskostenvorauszahlung ändert sich der Betrag. Der Dauerauftrag ändert sich nicht von selbst.

Dann zahlst du monatlich ein paar Euro zu wenig. Das fällt niemandem auf — bis nach zwei Jahren ein Schreiben über einen Rückstand kommt, den du nicht nachvollziehen kannst. Rechnerisch ist es ein kleiner Betrag, in der Summe ärgerlich.

Setz dir deshalb bei jedem Schreiben, das den Betrag ändert, sofort eine Erinnerung und pass den Auftrag an. Und schreib in den Verwendungszweck immer dasselbe: Name, Adresse, Wohnung, „Miete“ und den Monat. Das erspart Zuordnungsfragen.

Lastschrift im Formularvertrag

Manche Verträge sehen vor, dass die Miete per Lastschrift eingezogen wird, und legen gleich ein Mandat bei. Bequem ist das, und für viele völlig in Ordnung.

Trotzdem zwei Punkte zum Nachdenken. Erstens gibst du damit die Steuerung aus der Hand: Wann abgebucht wird, entscheidet die Gegenseite. Zweitens ist eine formularmäßige Verpflichtung, nur per Lastschrift zu zahlen, nicht unumstritten. Wenn du lieber selbst überweist, ist das eine Bitte, die selten Ärger macht.

Falls du das Mandat erteilst: Achte darauf, dass dein Konto zum Abbuchungstermin gedeckt ist. Eine geplatzte Lastschrift ist teurer als jede Überweisung und landet zusätzlich in deiner Bankhistorie.

Was passiert, wenn du in Rückstand gerätst

Das ist der ernsteste Teil des Themas, deshalb nüchtern: Ein Zahlungsrückstand kann zur Kündigung führen. Maßgeblich ist die Höhe des Rückstands, nicht die Zahl der Mahnungen.

Taschenrechner und Zahlenspalte zur Berechnung eines Mietrückstands am Küchentisch
Für einen Rückstand zählt die Höhe, nicht die Zahl der Mahnungen.

Grob gilt: Wenn zwei Monatsmieten oder ein vergleichbarer Betrag offen sind, wird es kritisch. Für die fristlose Kündigung gibt es allerdings eine Rettungsleine: Wird der gesamte Rückstand innerhalb einer gesetzlich vorgesehenen Schonfrist nach Zustellung der Räumungsklage ausgeglichen, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Auf diese Rettung sollte sich aber niemand einlassen wollen.

Was in einer solchen Lage praktisch hilft: früh reden. Ein Anruf, bevor die Miete ausbleibt, mit einem konkreten Vorschlag, wird in den meisten Verwaltungen anders behandelt als zwei ignorierte Mahnungen. Wenn es eng wird, sieh dir Wohngeld beantragen an — viele wissen nicht, dass sie Anspruch hätten.

Reihenfolge bei Geldnot

Miete kommt vor fast allem anderen. Eine gestundete Handyrechnung kostet Gebühren, eine ausgefallene Miete kann die Wohnung kosten — und eine Wohnung ist in einem angespannten Markt kaum zu ersetzen.

Verrechnen und einbehalten

Wenn die Heizung ausfällt oder Schimmel auftritt, kommt schnell der Gedanke, einfach weniger zu überweisen. Das ist der gefährlichste Kurzschluss im ganzen Mietrecht.

Eine Minderung kann in Betracht kommen, wenn die Wohnung tatsächlich mangelhaft ist. Aber: Der Mangel muss angezeigt sein, die Höhe muss vertretbar sein, und wer zu viel einbehält, produziert genau den Rückstand, der zur Kündigung führen kann.

Vorgedruckte Klauseln, die eine Aufrechnung oder Minderung vollständig ausschließen, gehen zu weit. In aller Regel darf ein Mieter aufrechnen, wenn er es rechtzeitig vorher ankündigt. Wie du einen Mangel überhaupt korrekt meldest, steht in Mängel beim Einzug melden. Bevor du an der Zahlung etwas änderst, hol dir eine Einschätzung beim Mieterverein.

Der Aufbau, der dich nie in Verzug bringt

  1. Sieh im Vertrag nach, bis wann gezahlt sein muss und auf welches Konto.
  2. Richte den Dauerauftrag auf den 27. oder 28. des Vormonats ein.
  3. Schreib in den Verwendungszweck Name, Adresse, Wohnungsnummer und „Miete“ mit Monat.
  4. Trenne die Kaution davon. Sie geht einmalig und mit eigenem Verwendungszweck, nie zusammen mit der Miete.
  5. Pass den Betrag sofort an, wenn eine Erhöhung oder eine neue Vorauszahlung kommt.
  6. Prüfe einmal im Jahr, ob Soll und Ist zusammenpassen.

Was in den ersten Wochen sonst noch alles gleichzeitig fällig wird, rechnet Was der Einzug in den ersten vier Wochen kostet durch. Und wenn Kaution und erste Miete zusammen gerade nicht gehen, steht der Weg in Kaution und erste Miete gleichzeitig nicht leistbar.

Die Prüfcheckliste für die Klauseln, die im Vertrag wirklich Geld kosten, liegt im Vertrags-Kit des Komplett-Pakets für 97 Euro — einmalig, kein Abo.

Kurz zusammengefasst

  • Die Miete wird im Voraus gezahlt, üblicherweise bis zum dritten Werktag des Monats.
  • Entscheidend ist, dass du die Zahlung rechtzeitig auf den Weg bringst — verlass dich im Alltag trotzdem nicht darauf.
  • Dauerauftrag auf den 27. oder 28. des Vormonats, Verwendungszweck immer gleich.
  • Bei Erhöhungen den Betrag sofort anpassen, sonst wächst still ein Rückstand.
  • Niemals eigenmächtig weniger überweisen. Erst Mangel anzeigen, dann Einschätzung holen, dann handeln.
Zum Einordnen

Dieser Text beschreibt allgemeine Regeln und typische Abläufe am Mietmarkt. Er bewertet keinen Einzelfall. Wenn es bei dir um konkrete Ansprüche aus einem bestimmten Vertrag geht, lass das von einer Anwältin oder einem Anwalt oder von einem Mieterverein prüfen.

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